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Andreas Jung, CDU

Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?

»Volksentscheide sind auf kommunaler Ebene möglich. Das Grundgesetz sieht keine Plebiszite über Sachfragen vor – auch als Konsequenz aus Weimar: Dort waren Volksabstimmungen oft ein Einfallstor für Populisten. In parlamentarischen Beratungen kann jedes Detail eines Gesetzes diskutiert und oft auch noch verändert werden. Volksabstimmungen kennen nur ein hartes „Ja“ oder „Nein“. Mit unserem Grundgesetz sind wir in 60 Jahren gut gefahren.«

Wahlkreis

287. Konstanz

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