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Holger Haibach, CDU

Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?

»Ich bin mir bewusst, dass die Forderung der dreistufigen Volksabstimmung eine populäre Forderung ist. Dennoch ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der ich mich anschließe, die parlamentarische Demokratie gegenüber einer parlamentarischen Demokratie mit plebiszitären Elementen die bessere Alternative. Diese Ansicht möchte ich Ihnen im Folgenden begründen.

In einer plebiszitären Entscheidung wird die Fragestellung auf eine Ja/Nein-Alternative reduziert. Das parlamentarische Verfahren dagegen kann der Komplexität der Gesetzgebung mit seinen drei Lesungen und den Ausschussberatungen am besten entsprechen. Die Parlamentarier haben die Möglichkeit, Sachverständigenanhörungen durchzuführen und sich in den verschiedenen parlamentarischen Gremien mit den Themen ausführlich auseinander zu setzten. Die wenigsten Gesetze werden im Deutschen Bundestag so beschlossen, wie sie eingebracht worden sind.

Unsere Demokratie beruht in hohem Maße auf Diskussion, Konsens und Kompromissfindung. Die parlamentarische Vertrauensbasis, die sich seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland, gebildet hat, beruht im Wesentlichen gerade auf diesen drei Fundamenten. Bei Abstimmungen, die allein auf Zustimmung oder Ablehnung reduziert werden, sind dagegen die Möglichkeiten einer Kompromissfindung faktisch nicht mehr vorhanden. Es droht dagegen eine Konfrontation der Positionen, ohne die Möglichkeit zum Ausgleich.

Vor dem Hintergrund der Jahrzehnte langen guten Erfahrungen unserer Demokratie mit diesem parlamentarischen Verfahren halte ich es nicht für sinnvoll, von diesem Prinzip abzuweichen. Auch heute ist es nämlich so, dass sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, in die Gesetzgebungsverfahren einbringen und die Arbeit der Fraktionen und Abgeordneten mit ihrer Expertise unterstützten. Auch dadurch wird ein breiter gesellschaftlicher Konsens ermöglicht, der sich deutlich von den Partikularinteressen der Abstimmungsbefürworter unterscheidet. Insofern kann ich das Anliegen der „Aktion Volksabstimmung“ nicht befürworten.

Auch Ihrer Aussage, dass die Einführung einer dreistufigen Volksabstimmung das Maß an Polemik absenken und den Bürokratieabbau begünstigen soll, kann ich absolut nicht zustimmen. Ehrlichkeit hängt nach meiner Auffassung mehr mit den direkten Kontakten zwischen Politikern und Bürgern zusammen als mit dem Abstimmungsverfahren an sich. «

Wahlkreis

176. Hochtaunus

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