Ich spende!
Infopaket bestellen!
Newsletter bestellen!

Kerstin Andreae, Bündnis 90/Die Grünen

Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?

»Ich bin grundsätzlich für Volksabstimmungen, weil dadurch Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Politik einbezogen werden. Deutschland ist mittlerweile das einzige Land in Europa, in dem es keine direkten Beteiligungsmöglichkeiten bei Sachfragen auf Bundesebene gibt. Die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wollen aber bei Sachfragen unmittelbar mitentscheiden.
2002 hat meine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" mit in den Bundestag eingebracht, aber leider nicht die notwendige 2/3 Mehrheit erhalten.

Der Entwurf enthielt folgende Regelungen:
400.000 Stimmberechtigte können einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Der Bundestag muss sich mit diesem Gesetzentwurf befassen. Die Vertrauensleute der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung. Hat das Parlament den eingebrachten Gesetzentwurf nicht innerhalb von acht
Monaten verabschiedet, können die Vertrauensleute der Volksinitiative die Durchführung eines Volksbegehrens einleiten. 5 Prozent der Stimmberechtigten, d.h. rund 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger müssen innerhalb von 6 Monaten das Volksbegehren unterstützen.
Ist das Volksbegehren erfolgreich, findet innerhalb von sechs Monaten ein Volksentscheid statt. Ein Gesetz kommt dann durch Volksentscheid zu Stande, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten entspricht (Zustimmungsquorum).
Verfassungsänderungen erfordern ein höheres Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten. Ich hoffe, die Initiative findet auch im Bundestag endlich eine ausreichende Mehrheit.
Wir bleiben jedenfalls dran!«

Wahlkreis

281. Freiburg

Kontakt zur Abgeordneten

Zur Webseite der Abgeordneten

Adresse:
Kerstin Andreae
c/o Wahlkreisbüro
Haslacherstraße 61
79115 Freiburg

Telefon: 030 - 227 71480
Fax: 030 - 227 76481