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Norbert Barthle, CDU

Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?

»Meine klare Antwort lautet: Nein!

Ich habe mir angewöhnt, in solchen Fragen auch mal in unser Grundgesetz zu schauen, diesmal in den Artikel 38 Absatz 1 Satz 2. Dort heißt es von uns Abgeordneten: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Also werde ich mich bei dieser wichtigen Frage auf meine persönliche Einschätzung verlassen, ich selbst muss Pro und Contra abwägen.

Jetzt werden Sie zu recht einwenden, daß ich mir im Grundgesetz nicht nur die mir genehmen Artikel aussuchen dürfe, sondern natürlich auch an Artikel 20 Absatz 2 denken müsse: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.“ Das stimmt.
Auf kommunaler und Landesebene kennen wir die plebiszitären Elemente ja auch bereits, ein Beispiel aus der Vergangenheit ist das höchst umstrittene Volksbegehren in München, welches der Landeshauptstadt für die Zukunft verbietet, Hochhäuser zu errichten, die höher sind als die Frauenkirche.

Was spricht dagegen für eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene? Viele Befürworter von direkter Demokratie auf Bundesebene, von Volksbefragung, Volksbegehren und Volksentscheid, sehen darin ein Mittel, um der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Zudem könnte man einwenden, daß eine Volksabstimmung die Legitimität von Entscheidungen erhöht, da ja nicht nur Politiker, sondern das Volk selbst die Entscheidung getroffen habe.

Mich überzeugen all diese Argumente nicht. Dabei denke ich zum einen ganz pragmatisch an meinen eigenen Job als Abgeordneter. Ich weiß nicht, ob sich noch viele engagierte Menschen finden werden, die relativ klaglos eine 70- bis 80-Stunden-Woche hinnehmen, inklusive zahlreicher und familienunfreundlicher Termine am Wochenende, wenn sie bei den wirklich wichtigen Entscheidungen außen vor bleiben sollen.

Zum anderen bin ich ein entschiedener Anhänger der Demokratie – und eines der zentralen Prinzipien der Demokratie lautet: Die Mehrheit entscheidet. Rot-Grün hatte in ihrem Gesetzentwurf 2002 für einfache Gesetze die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung (Quorum) von nur 20 Prozent der Wahlberechtigten geplant. Die Folge: Gesetze hätten von 10 Prozent plus einer Stimme der Wahlberechtigten erlassen oder geändert werden können. Im Bundestag braucht man dazu 50 Prozent plus eine Stimme! Beim Gesetzentwurf Ihrer Organisation fehlt sogar jegliches Quorum! Bei Themen, die nur sehr wenige Menschen interessieren, könnten extreme Minderheitsentscheidungen „durchkommen“.

Für ein Volksbegehren gegen bereits getroffene Parlamentsbeschlüsse wollen Sie ein Quorum von nur 500.000 Unterschriften genügen lassen – ist Ihnen klar, daß Sie damit eine Gefälligkeitsdemokratie befördern? Fast alle Bürger stimmen zu, daß angesichts der aktuellen Lage auch „unpopuläre Entscheidungen“ getroffen werden müssen; wenn jeder Parlamentsbeschluss von nur 500.000 Menschen aufgehalten und verzögert werden kann und einen Volksentscheid erforderlich macht – wie soll dann noch regiert werden?

Ein weiterer Punkt, der gegen Volksentscheide auf Bundesebene spricht, ist die Komplexität der Materie. Auf kommunaler Ebene sind die Positionen überschaubar: Parkhaus ja oder nein, Hochhäuser höher als 100 Meter oder niedriger. Schon auf Landesebene wird es deutlich komplexer.
Als die Bayern 1990 über den Gesetzentwurf „Das Bessere Müllkonzept“ zu entscheiden hatten, hätte der von der Bürgerinitiative vorgelegte Gesetzentwurf zu millionenschweren Zusatzbelastungen des Landeshaushalts geführt – darum kümmerte man sich geflissentlich nicht.

Auf der Bundesebene sind die Entwürfe in der Regel noch komplexer. Auch wenn eine Mehrheit der Bürger inzwischen wohl der Ansicht ist, daß eine Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe à la Hartz IV notwendig war, glauben Sie, die Mehrheit hätte sich die Mühe gemacht, sich mit den Feinheiten der zahlreichen Sozialgesetzbücher auseinanderzusetzen oder gar durchgerechnete Alternativen vorzuschlagen? Ich bin da skeptisch.
Oder der EU-Verfassungsentwurf: Ein hunderte Seiten starkes Paragraphenwerk, das zahlreiche Sachverhalte sehr detailliert regelt. Würden Sie sich die Mühe machen, das alles gründlich zu studieren, um zu einem wirklich fundierten Urteil zu kommen?

Oder würden Sie sich, was ich für wahrscheinlicher und auch legitim halte, der Meinung der politischen Seite anschließen, der Sie sich eher zugehörig fühlen? Andere folgen vielleicht der Gruppe, die am nachvollziehbarsten (oder lautesten oder aggressivsten) für ihre Haltung wirbt. Bei Volksabstimmungen, das lernen wir z.B. von den Schweizern, siegt oft nicht die Gruppe mit den meisten, sondern die mit den aktivsten und engagiertesten Anhängern.

Ein weiterer Schwachpunkt, der gegen eine Volksabstimmung und für die repräsentative Demokratie spricht, ist folgender: Eine solche Abstimmung kennt nur ein Ja oder Nein. Der Kompromiss, auf den jede pluralistische Gesellschaft jedoch angewiesen ist und der zu den Fundamenten jeder parlamentarischen Arbeit gehört, ist einer Volksabstimmung fremd. Der Ausgleich zwischen verschiedenen Ansichten, das Dazulernen während des Gesetzgebungsprozesses, die Beschäftigung mit einem hochkomplexen Sachverhalt im Ausschuss und bei Anhörungen – das alles fällt bei einem Volksentscheid weg. Dort entscheidet der Antragsteller, im Zweifel eine einzige Person, über den Inhalt, findet dieser eine – relative! – Mehrheit, wird es Gesetz.

Damit zusammen hängt eine andere Sorge, die ich hege: Die Abhängigkeit und Beeinflussbarkeit der Wahlberechtigten durch momentane Stimmungen. Nehmen wir den – hypothetischen – Fall, daß wieder einmal ein Sexualstraftäter ein oder mehrere Kinder auf widerwärtige Weise missbraucht und getötet hat. Ich will jetzt gar nicht von der Wiedereinführung der Todesstrafe reden, die in diesem Zusammenhang immer wieder einmal gefordert wird, da unser Grundgesetz das verbietet; aber wenn jetzt ein Volksbegehren z.B. die Kastrierung dieser Täter forderte, möchte ich nicht spekulieren, wie so eine
Abstimmung ausginge. Zwei Wochen vor der Abstimmung sähe ich jeden
Abend im Werbefernsehen die unschuldigen Augen des getöteten Mädchens, dazu die anklagende Bitte: Lass das nie wieder geschehen! Ich hoffe, wir stimmen darin überein, daß es für ein solches Szenario nicht allzu großer Phantasie bedarf.

Ein weiterer Aspekt, der von Befürworten aus meiner Sicht gerne übersehen wird: Wenn Volksentscheide oder auch nur Volksbegehren bundesweit eingeführt werden, darf man nicht glauben, sie würden dann nur von den „Guten“ benutzt. Je nachdem, wie die Quoren gestaltet werden, genügt schon eine sehr überschaubare Zahl von Wahlberechtigten, um den Deutschen Bundestag mit Anliegen zu beschäftigen wie „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ oder „Endlich Schluss mit der Auschwitz-Lüge!“ Nein Danke!

Als letztes Gegenargument: Ich befürchte sehr stark, daß bei Volksbefragungen sachfremde Entscheidungen immer eine Rolle spielen werden. Als Beispiel dient mir hier Frankreich. Es ist nicht mal mehr ein offenen Geheimnis, daß sehr viele Franzosen das von Ex-Präsident Jacques Chirac durchgeführte EU-Referendum 2005 dazu nutzten, um über Ihre Haltung zum EU-Beitritt der Türkei abzustimmen. Das Ergebnis: Trotz der in den Umfragen dokumentierten Zustimmung zur EU-Verfassung ein deutliches Nein im Referendum.

Alles in allem überwiegt bei mir die Kritik an solchen plebiszitären Elementen die Zustimmung bei weitem. Vorstellen könnte ich mir Volksbefragungen, vielleicht Massenpetitionen oder Volksinitiativen – Volksentscheide halte ich für falsch.«

Wahlkreis

269. Backnang - Schwäbisch Gmünd

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Norbert Barthle
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Fax: 030 - 227 76414