Thomas Bareiß, CDU
Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?
»Das Grundgesetz hat sich nach den Erfahrungen aus der Weimarer Republik für eine repräsentative Demokratie entschieden. Das GG sieht zudem Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene vor. Ein Plebiszit bedeutet, hochkomplizierte Sachverhalte auf ein Ja oder Nein reduzieren zu müssen. Demgegenüber ist die Entscheidungsfindung im politisch-parlamentarischen Prozess auf einen Interessenausgleich und auf die Suche nach Kompromissen ausgerichtet.«

