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Wiedervereinigtes Deutschland

1990

Beitritt der DDR zur Bundesrepublik: In der Folgezeit kommt es zu einem regelrechten Siegeszug der Direkten Demokratie, an dessen Ende die flächendeckende Verankerung von Volksbegehren und Volksentscheide in den 16 Bundesländern steht.

1991

Das "Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund Deutscher Länder" fordert als erste gesamtdeutsche Bürgerinitiative zusammen mit über 50.000 Menschen eine neue Verfassung. Diese soll durch ein Referendum angenommen werden und das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid enthalten.

1992

Der Gemeinsamen Verfassungskommission werden in Bonn von uns 1,1 Millionen Unterschriften für bundesweite Volksentscheide übergeben.

1993

In der Gemeinsamen Verfassungskommission bekommt ein Antrag der SPD für Volksentscheide zwar eine Mehrheit, scheitert aber am Nein von CDU und FDP. Das neue Grundgesetz wird anders als in Artikel 146 vorgesehen nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

1998

Die Koalition aus SPD und den Grünen will als erste Regierung die Einführung der Volksabstimmung und nimmt dies in ihren Koalitionsvertrag auf. Edmund Stoiber (CSU) verspricht, dieses Vorhaben zu unterstützen, er ist damals Ministerpräsident von Bayern.

1999

Anlässlich des 50. Geburtstages des Grundgesetzes fordern 250 Intellektuelle, Künstler und Politiker im "Aufruf für mehr Demokratie" Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene.