Hintergrund
Bundesweite Volksabstimmungen einzuführen, ist verfassungskonform. Das bestätigte das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 30. Juni 2009:
"In einer Demokratie muss das Volk Regierung und Gesetzgebung in freier und gleicher Wahl bestimmen können. Dieser Kernbestand kann ergänzt sein durch plebiszitäre Abstimmungen in Sachfragen, die auch in Deutschland durch Änderung des Grundgesetzes ermöglicht werden könnten."
Politische Lage: Alle großen Parteien außer der CDU/CSU befürworten den Volksentscheid.
Mündiger Bürger: Volksabstimmungen bedeuten eine Machtverschiebung zugunsten des Bürgers. Deshalb wurden sie bisher nicht eingeführt.
Vorschlag: Mehr Demokratie hat einen konkreten Vorschlag gemacht, wie bundesweite Volksabstimmungen fair geregelt werden könnten.

