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Der mündige Bürger

Grundgesetz, Artikel 20: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen... ausgeübt."
  


Bürgerinnen und Bürger unterschreiben das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen".

Unserem politischen System liegt ein bestimmtes Menschenbild zugrunde. Im Grundgesetz werden wir als Souverän bezeichnet, als jene Instanz, von der allein die Macht im Staate ausgeht. Im politischen Alltag sieht das anders aus. Hier herrscht bei vielen Politikerinnen und Politikern die Meinung vor, das Volk wäre mit Sachentscheidungen überfordert. Demnach ist der Menschen begrenzt und desinteressiert. Ob dieses Bild der Realität entspricht, ist fraglich. Man müsste dann davon ausgehen, dass der Schweizer an sich eine ganz andere Art Mensch sei. Denn er und sie entscheiden seit mehr als einem Jahrhundert selbst darüber, wie Staatsfinanzen, soziale Systeme und internationale Beziehungen auszugestalten sind. Ist der Schweizer also eine sonderbare und einzigartige Kreatur, als einziger Europäer in der Lage, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen?

Das Menschenbild des Beschränkten und Desinteressierten, des sowieso nicht Fähigen, ist natürlich auch praktisch. Es bewahrt die Politikerinnen und Politiker vor einem Schritt, der eine grundlegende Machtverschiebung bedeuten würde. Und zwar in jene Richtung, die vom Grundgesetz auch vorgesehen ist: in Richtung der Bürgerinnen und Bürger. Denn, Volksabstimmungen auf Bundesebene wären nichts anderes als eine Ermächtigung der Menschen, im besten Sinne des Artikel 20 GG. Doch gerade das lässt vor allem die CDU/CSU fürchten. Warum deutschlandweite Volksabstimmungen nicht eingeführt werden? Es ist nicht die ernsthafte Überzeugung, wir Menschen seien zu mehr Mitbestimmung nicht in der Lage. Es ist die Angst vor Machtverlust.