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Die politische Lage in Deutschland

Alle Parteien, außer der CDU/CSU, sind grundsätzlich für deutschlandweite Volksentscheide.

Nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 gewinnt dieses "Nein" der CDU/CSU an Gewicht, da Schwarz-Gelb regiert. Im Kolaitionsvertrag wurde zu bundesweiten Volksentscheiden nichts vereinbart, ihre Einführung innerhalb der nächsten vier Jahre ist damit unwahrscheinlich. 63,5 Prozent aller Bundestagsabgeordneten sind für Volksabstimmungen auf Bundesebene. Zur Einführung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Die Blockadehaltung der CDU/CSU verhindert die Volksabstimmung seit Jahrzehnten. 2002 gab es erstmals eine Mehrheit für den Volksentscheid im Bundestag. Die Zweidrittel-Mehrheit scheiterte am Widerstand der Union.


Die Positionen der Parteien

CDU / CSU

Im Regierungsprogramm (PDF) von CDU und CSU finden sich keine Aussagen zum bundesweiten Volksentscheid.

Dies verwundert nicht, da die Union Volksentscheide auf Bundesebene ablehnt. Vorerst bleibt jedoch abzuwarten, ob sich diese ablehnende Haltung auch im Koalitionsvertrag mit der FDP wiederfinden wird.

Wichtige Landespolitiker der Union gelten als Befürworter, so etwa der Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller.

Das Problem der Union: Sie steht mit Ihrem Nein zur Volksabstimmung nicht nur gegen 68 Prozent der Deutschen. Auch 65 Prozent ihrer eigenen Anhänger wollen deutschlandweite Volksentscheide.

Die CSU hat sich gegen den Willen der Schwesterpartei für Volksentscheide zu EU-Themen ausgesprochen, was sich jedoch im gemeinsamen Regierungsprogramm der Unionsparteien nicht niederschlug.

SPD

Die SPD spricht sich für bundesweite Volksbegehren und Volksentscheide aus.

In ihrem Regierungsprogramm 2009 ist zu lesen:

"Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene ermöglichen und dabei die Erfahrungen in den Ländern berücksichtigen." (S. 80)

Im Grundsatzprogramm („Hamburger Programm“) der Partei wird diese Linie bestätigt:

"Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund. Wo die Verfassung der parlamentarischen Mehrheit Grenzen setzt, gelten diese auch für Bürgerentscheide." (S. 30)

2002 stimmten die Sozialdemokraten zusammen mit dem grünen Koalitionspartner mehrheitlich für den Volksentscheid, scheiterten jedoch am Widerstand der Union - die nötige Zweidrittelmehrheit kam nicht zustande. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf in der folgenden Legislaturperiode erneut dem Parlament vorgelegt werden. Dies unterblieb jedoch, weil es zu vorgezogenen Neuwahlen kam. Innerhalb der Großen Koalition verhielt sich die Partei dann passiv; mit Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU/CSU stimmte die Partei 2009 sogar gegen entsprechende Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen befürworten die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen.

In ihrem Wahlprogramm ist zu lesen:

"Wählen allein reicht nicht. Die Demokratie muss mit ihren Verfahren den differenzierten politischen Einstellungen der Wählerinnen und Wähler gerecht werden. Wichtige Entscheidungen bedürfen einer breiten gesellschaftlichen Diskussion und Legitimation. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Wahlen per Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – bei Gewährleistung der Grundrechte und des Minderheitenschutzes – über wichtige bundespolitische Fragen entscheiden können, auch wenn deren Umsetzung Geld kostet. Wir befürworten obligatorische Referenden über Änderungen des Grundgesetzes und über die Ratifizierung neuer EU-Verträge." (S. 168)

Auch im Grundsatzprogramm wird diese Position vertreten:

"Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Nicht-Regierungsorganisationen, von Vereinen und Verbänden ist unverzichtbar für eine zukunftsfähige Gestaltung der Gesellschaft. Es sind neue Beteiligungsformen zu ermöglichen und zu etablieren, die geeignet sind, den gesellschaftlichen Dialog zu befördern. Ergänzend zur parlamentarischen Demokratie wollen wir die direkte Demokratie, von der kommunalen bis zur Bundesebene, ausbauen. Die direktdemokratischen Instrumente sollen so bürgerfreundlich gestaltet sein, dass es zu einer lebendigen demokratischen Praxis kommt. Sie sollen laufend überprüft und verbessert werden. Wir wollen den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente steigern und gleichzeitig die verhältnismäßige Repräsentanz der Abgeordneten wahren." (S. 126)

Die Grünen haben sich als erste Partei für die Direkte Demokratie auf Bundesebene eingesetzt - als sie in der Regierung war, gab es erstmals eine Mehrheit für die Einführung des Volksentscheides. Doch die CDU verweigerte Ihre Unterstützung, sodass die nötige Zweidrittel-Mehrheit verfehlt wurde.

Im Mai 2006 haben die Grünen den früheren Gesetzentwurf in leicht abgewandelter Form erneut in den Bundestag eingebracht. Leider wurden dabei einige Mängel übernommen: so etwa das Verbot von Volksabstimmungen zur Steuerpolitik und zu hohe Hürden für Unterschriftensammlungen. Dieser Entwurf wurde von der Mehrheit der Großen Koalition 2009 abgelehnt.

FDP

In ihrem Deutschlandprogramm (PDF) hat die FDP sich klar für bundesweite Volksentscheide ausgesprochen:

"Die FDP bekennt sich zur repräsentativen Demokratie. Sie will diese aber um Elemente der direkten Demokratie bereichern. Der Bürger muss sich besonders in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können. Deshalb setzen wir uns für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen auf Landes- und auf Bundesebene ein." (S. 39)

"In den EU-Verträgen sollte die Möglichkeit verankert werden, dass die Bürger über Fragen, die für die Fortentwicklung der Union von grundlegender Bedeutung sind, einen EU-weiten Volksentscheid herbeiführen können. Dies gilt im Besonderen auch für die Schaffung einer echten EU-Verfassung, für die sich die FDP einsetzt." (S. 70)

Die Liberalen hatten bereits 2006 einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids vorgelegt. Das vorgeschlagene Verfahren ist allerdings sehr umständlich. Bei der Debatte um ein Referendum zum EU-Verfassungsvertrag hatte die FDP eine Vorreiterrolle eingenommen, leider aber nicht mehr beim Lissabon-Vertrag.

Die Linke

Die Linke spricht sich für die Einführung bundesweiter Volksentscheide aus. 

In ihrem Wahlprogramm heißt es:

„...direkte Demokratie stärken: Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einführen; obligatorische Volksabstimmungen bei wichtigen Änderungen des Grundgesetzes vorsehen;...“

Auch in den Programmatischen Eckpunkten der Partei wird dies bestätigt:

„...eine enge Verbindung von parlamentarischer und direkter Demokratie: Volksbegehren und -entscheide sowie Bürgerhaushalte sollen mehr Einfluss und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.“

Wie die FDP und die Grünen hat auch die Linke 2006 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheide vorschlägt und 2009 abgelehnt wurde. Sie setzte sich auch für eine Volksabstimmung über den Lissabonvertrag ein.

Weitere Parteien

Viele kleinere Parteien setzen sich vehement für Volksentscheide ein. Dazu zählen unter anderem ödp, Freie Wähler und unabhängige Kandidatenlisten.