Ich spende!
Infopaket bestellen!
Newsletter bestellen!

Prominente Befürworter von bundesweiten Volksabstimmungen

In den vergangenen Wochen haben sich einige gegenwärtige und ehemalige Verfassungsrichter/innen für Direkte Demokratie auf Bundesebene ausgesprochen. Und nicht nur der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler befürwortet bundesweite Volksabstimmungen, sondern auch einige seiner Amtsvorgänger.


Gertrude Lübbe-Wolff, Bundesverfassungrichterin

Interview in der taz am 19. Mai 2009:


Plädieren Sie für die Einführung von Volksabstimmungen im Grundgesetz?

Ich will nicht plädieren, sondern Zusammenhänge und Entwicklungen verdeutlichen, und die sind so, dass das kommen wird, egal ob und wofür ich plädiere. Denn nur so können die Bürger ihre differenzierten Vorstellungen auch differenziert zum Ausdruck bringen und anders entscheiden als auf der Linie der Partei, die sie gewählt haben.

Schon allein diese Möglichkeit oder die Notwendigkeit, bestimmte besonders wichtige Fragen dem Volk zur Entscheidung vorzulegen, wird dann auch das Verhalten der gewählten Repräsentanten verändern. Nach sechzig Jahren stabiler Demokratie kann den Bürgern niemand mehr erklären, weshalb man sie da nicht ranlassen kann. (...)

Sind die politischen Fragen heute nicht zu kompliziert, um darüber nur mit Ja oder Nein abzustimmen? 

Im Parlament wird auch nur mit Ja oder Nein abgestimmt. (...)

Die CDU/CSU lehnt Volksabstimmungen auch deshalb ab, weil es für die dann getroffenen Entscheidungen keinen Verantwortlichen gäbe. Was ist davon zu halten? 

Wo das Volk selbst entscheidet, trägt es selbst die Verantwortung für das Ergebnis seiner Entscheidungen. Es gibt keine bessere Anleitung zur Vernunft und keine effektivere Form der Verantwortung als die, dass man die Suppe, die man sich eingebrockt hat, selbst auslöffeln muss. (...)

Das gesamte Interview


Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Beitrag bei „Das Parlament“ am 6. April 2009:


„Eine weitere Möglichkeit, dem Bürger mehr politische Gestaltungsmacht zu geben, wäre ein Gesetzesinitiativrecht, wie es der Vertrag von Lissabon auf EU-Ebene vorsieht. […] Würde eine vergleichbare Möglichkeit auf Bundesebene eröffnet, hätten nicht mehr nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung das Recht zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens; vielmehr könnte ein solches auch vom Volk initiiert werden.“

Auch in einem Radio-Beitrag im Bayerischen Rundfunk am 6. Juli 2008 sprach sich Papier für Direkte Demokratie auf Bundesebene aus.


Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Redebeitrag bei einer Diskussion anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes in der Freiburger Universität am 6. Juli 2009:

In Bezug auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. juni 2009 sagte Voßkuhle, dass der qualitative Schritt zu einem europäischen Staat als solcher "kenntlich gemacht" werden müsse und das Volk darüber zu entscheiden hätte.

Interview in der taz (18. März 2010):

„Die parlamentarische Demokratie hat sich im Kern bewährt. Aber eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente halte ich für sinnvoll, vor allem bei Änderungen des Grundgesetzes.“


Johannes Masing, Bundesverfassungsrichter

Redebeitrag bei einer Diskussion anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes in der Freiburger Universität am 6. Juli 2009:

Masing schlug vor, dass jede Änderung des Grundgesetzes künftig per Plebiszit bestätigt werden soll. "Wir sollten die Entscheidungen über die politischen
Rahmenbedingungen in die Hand des Volkes legen", sagte er. 


Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehemaliger Bundesverfassungsrichter

Redebeitrag bei einer Diskussion anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes in der Freiburger Universität am 6. Juli 2009:

Böckenförde sprach sich für obligatorische Referenden zu Verfassungsänderungen aus. Es werde dann wohl deutlich weniger Verfassungsänderungen geben. Seit 1949 wurde das Grundgesetz 56-mal geändert.


Jutta Limbach, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts

Auszüge aus einer Rede von Jutta Limbach vom 29. März 2009 (Weimarer Reden 2009 "In guter Verfassung? Die demokratischen Prozesse in Deutschland und Europa"):


„Wenn das Grundgesetz zukunftsfähig bleiben soll, dann muss noch einmal grundsätzlich über die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen jenseits der periodisch wiederkehrenden Wahlen nachgedacht werden. Das Grundgesetz kennt weder die Möglichkeit des Volksentscheids noch die des Volksbegehrens. Offenbar hat allein die Tatsache, dass das deutsche Volk während der Weimarer Republik wiederholt den fortschrittsfeindlichen Kandidaten zum Reichspräsidenten gewählt hat, plebiszitäre Elemente in den Augen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates diskreditiert. (…)

Heute fragen wir uns, ob in den Anfangsjahren der deutschen Einheit wichtige Prozesse der Integration abgeblockt worden sind. Wie gern hätten die Neubundesrepublikaner ihre kurzen, aber sehr intensiven Demokratieerfahrungen - denken wir an die Runden Tisch - in einen intensiven gemeinsamen Verfassungsdiskurs eingebracht. Die Ereignisse des Jahres 1989, die wir gern als friedliche Revolution bezeichnen, waren direkt-demokratische Vorgänge. 

Die Montagsdemonstrationen mit dem Ruf „Wir sind das Volk!“ haben schließlich zur Öffnung der Mauer geführt. Hätte man nicht diese geglückten Plebiszite für die Zukunft honorieren sollen? - so hat Günter Dürig, einer der großen Staatsrechtler der Altbundesrepublik, zu Recht gefragt. Wie dem auch sei, im 21. Jahrhundert und in einer gelernten Demokratie wären plebiszitäre Elemente keine Prämie auf Demagogie, sondern ein Zeugnis für eine fortentwickelte demokratische Staatsform.“


Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident

Rede vom 1. Oktober 1995 in Weimar:


Was bedeutet aber eigentlich Nation? Ernest Renan hat die Nation als "tägliches Plebiszit" bezeichnet. Das bezieht sich auf die Methode ihres Entstehens. Aber es fragt sich doch: Plebiszit worüber? Eine Nation besteht in dem Wunsch, ein gemeinsames Leben zu gestalten. Die Nation ist eine Gemeinschaft, die getragen ist vom Gefühl gemeinsamer Hoffnungen und gemeinsamer Opfer, vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger. Hier liegt ein tragender Gedanke jeder Form von Gemeinschaft: Nur indem man sich der gemeinsamen Vergangenheit - sie mag gut oder schlecht sein oder beides - bewußt ist, kann man eine Vision für die gemeinsame Zukunft entwickeln.

Mir ist dieser Aspekt aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen enthält er die Offenheit zur Entwicklung in die Zukunft, also die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen frei zu reagieren und sie nicht zu rezipieren, sondern sie zu gestalten. Und zum zweiten ist solch ein tägliches Plebiszit eine Sache, die sowohl in den Herzen als auch in Köpfen der Menschen abläuft. Für die Gestaltung eines gemeinsamen Lebens, eines Gemeinwesens, ist nämlich beides nötig.

Die ganze Rede


Auszüge aus einem Interview in der ZEIT vom 15. April 1994:

ZEIT: […]wäre dann nicht die Einführung verstärkter plebiszitärer Elemente im Verfassungsleben ein Mittel, diese Inzucht in und unter Parteien zu durchbrechen? 

Herzog: Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden Das eine ist die Frage, wieweit in den einzelnen Bereichen die Parteien wirklich Einfluß auf die Besetzung von Führungspositionen haben sollen. […]Das zweite ist das plebiszitäre Element. Ich habe immer gesagt: Ich bin nicht dagegen. Ich komme aus Bayern, wo das seit eh und je üblich war. Ich war sechs Jahre Minister in Baden-Württemberg, wo es das seit eh und je gibt. Ich habe damit kein Problem. Das Problem hegt [sic!] anders. Man spricht von plebiszitären Elementen, und die einen sagen ja und die anderen nein, die Diskussion aber muß doch sein: Was kann man plebiszitär entscheiden lassen und was nicht? Diese Diskussion wird bei uns nicht wirklich geführt.

ZEIT: Wie soll man mit dem nach der Wiedervereinigung revidierten Grundgesetz verfahren? Brauchen wir eine Volksabstimmung über den endgültigen Text?

Herzog: Ich hätte es begrüßt, daß die neugefaßte Verfassung einem Plebiszit unterzogen wird, weil das in demokratischen Staaten üblich ist.

Das ganze Interview


Richard von Weizsäcker

Rede am 3. Oktober 1990:

Heute, liebe Landsleute, begründen wir unseren gemeinsamen Staat. Wie gut uns die Einheit menschlich gelingt, das entscheiden kein Vertrag von Regierungen, keine Verfassung und keine Beschlüsse des Gesetzgebers. Das richtet sich nach dem Verhalten eines jeden von uns, nach unserer eigenen Offenheit und Zuwendung untereinander. Es ist das „Plebiszit eines jeden Tages" (Renan), aus dem sich der Charakter unseres Gemeinwesens ergeben wird.

Die ganze Rede


Hans-Olaf Henkel, ehemaliger BDI-Vorsitzender


Hans-Olaf Henkel hat uns einen Brief (PDF) geschrieben, in dem er sich für Direkte Demokratie ausspricht.


Resolution vom Evangelischen Kirchentag

Auf dem Evangelischen Kirchentag (20. bis 24. Mai 2009 in Bremen) hat Mehr Demokratie für den Aufruf "Volksentscheid ins Grundgesetz" die nötigen 3.000 Unterschriften für eine Kirchentags-Resolution gesammelt.

Resolution vom Evangelischen Kirchentag

Beatrice von Weizsäcker - Vorstandsmitglied Theodor-Heuss-Stiftung

Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 18.08.09

„Ich denke, es ist an der Zeit, mehr direkte Demokratie auch auf Landes- und Bundesebene zuzulassen.[...]Wir sind kein unzuverlässiges Volk mehr. Wir Bürger können sehr wohl sachorientierte Fragen beantworten - mehr noch: Es steht uns zu. Fragen Sie mal einen Schweizer: Der wird nur den Kopf schütteln darüber, was wir Deutsche alles nicht direkt entscheiden können.“ Weiter zum Artikel