Lisa Badum, Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben die Kandidatinnen und Kandidaten gefragt: Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?
»Die Väter des Grundgesetzes wollten sich bewußt gegen die Weimarer Republik abgrenzen. Ein Grund für deren Instabilität war in den direktdemokratischen Möglichkeiten gesehen worden. Aber das war mitnichten der Grund für deren Untergang sondern vielmehr ein zersplittertes Parlament, zu schwache Regierungen, ein zu starker Reichskanzler und die Ablehnung der Demokratie von weiten Teilen der Bevölkerung.
Also liegt den schwachen direktdemokratischen Elementen des Grundgesetzes ein historischer Fehlschluss zugrunde. Selbst wenn man sich aber über die Historie streiten mag, kann man für den jetzigen Zeitpunkt konstatieren, dass das Gemeinwesen durchaus „stark genug“ ist um direktdemokratische Elemente in sich aufzunehmen bzw. es sogar dringend erforderlich ist, will man die Akzeptanz der Bevölkerung für umstrittene Entscheidungen gewinnen. So wird noch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung debattiert, ob man das Volk damals über eine gesamtdeutsche Verfassung hätte abstimmen lassen sollen, eine Möglichkeit, die auch vom Grundgesetz durchaus so vorgesehen war. Die Folgen einer von oben verordneten Entscheidung sind also noch Jahrzehnte später zu beobachten.
Durchaus kann durch ein Volksentscheid auch mehr Verantwortung auf die BürgerInnen übergeben werden. Wer die Möglichkeit hatte, mitzuentscheiden, hat im Nachhinein weniger Grund auf die PolitikerInnen zu schimpfen und „die da oben“ verantwortlich zu machen.
Schließlich werden Volksentscheide auf der ganzen Welt praktiziert, in Deutschland auch schon in vielen Bundesländern. Referenda, z.B. in Frankreich, und Volksinitativen, z.B. in Kalifornien und der Schweiz zeigen, dass die direkte Demokratie keine Gefahr für die repräsentative und für ein funktionierendes Gemeinwesen ist.
Schließlich können durch die konkrete Ausgestaltung des Volksentscheids noch viele Weichen gestellt werden. So kann ein Quorum für die Wahlbeteiligung oder für die Nein-Stimmen errichtet werden, das Sammeln von Stimmen kann nur in Rathäusern (wie in Bayern) oder auch auf der Straße möglich sein, etc.«

