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Stefan Bannert, Die Linke

Wir haben die Kandidatinnen und Kandidaten gefragt: Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?

»Eine umfassende Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche ist bei den Linken nicht einfach ein Lippenbekenntnis, sondern Programm. Die Linke steht in der Tradition der Aufklärung, der Deklaration der Menschenrechte und der französischen Revolution.
Zum demokratischen Versprechen zählt die gegenseitige Anerkennung aller als Gleiche.
Das heißt, jede Stimme zählt gleich viel, und immer besteht die Chance auf Veränderung einer einmal entstandenen Mehrheit!
Demokratie erschöpft sich nicht in Wahlen und Abstimmungen. Wirtschaftsinteressen und Politik müssen getrennt sein. Abgeordnete dürfen nicht auf Gehaltslisten von Wirtschafts-verbänden und Großbetrieben stehen, Parteien keine Spenden von Verbänden, Großbetrieben und ihren Eigentümern annehmen. Keine Lobbyisten in den Bundesministerien beschäftigen, sondern deren Mitwirken an schon entstandenen Gesetzesentwürfen für jede und jeden, jederzeit erkennbar machen.
Das Grundgesetz ist in der deutschen Geschichte die beste Verfassung, es hat die wehrhafte Demokratie auf eine stabile Grundlage gestellt, die Verteidigung der individuellen Freiheit der Menschen bewahrt. Allerdings ist dieses Grundgesetz ein Provisorium, denn im Artikel 146 heißt es, sollten Ost und West tatsächlich wieder zusammenfinden, so müsste das Volk über eine neue gesamtdeutsche Verfassung entscheiden. Doch als die Einigung entstand, traten die neuen Bundesländer dem Gebiet der alten Bundesländer, und somit dem Geltungs-bereich des Grundgesetzes, bei. Dem Volk wurde keine Verfassung zur Abstimmung vor-gelegt. Die Wiedervereinigung verkam zum Beitritt. Das Grundgesetz ist aber nicht ohne Makel, sondern hat auch Defizite, die man aus heutiger Sicht betrachten muss.
Zum Ersten ist ausgerechnet der modernste Teil der Verfassung viel zu schmal geraten: die Sozialstaatlichkeit. Zum Zweiten leidet das Demokratiekonzept des Grundgesetzes unter seiner irrationalen Angst vor seinen Bürgern, denn direktdemokratische Beteiligungen sind kaum vorgesehen. Zum Dritten kann sich die Verfassung nicht auf den Wählerwillen stützen. Alle drei Makel lassen sich beheben.
Ein Vorschlag von Gregor Gysi gefällt mir besonders gut: Warum sollte nicht jede Partei bei Wahlen, eine vom Volk zu entscheidenden Frage oder Gesetzentwurf zusätzlich zur Abstimmung stellen (z. B. Erhöhung des Renteneinstiegsalters auf 67 Jahre), die dann gleichzeitig und bindend mit abgestimmt wird? So könnte man den sinkenden Wahl-beteiligungen und zunehmender Politikverdrossenheit entgegenwirken, denn jeder wüsste,
es gebe konkret etwas mitzubestimmen.
Für viele Menschen ist die soziale Marktwirtschaft nur noch eine Worthülse. Damit die derzeitige Krise nicht zur erneuten Runde der Erpressung der Belegschaften führt und das
sich schlechte Arbeit weiter ausbreitet, muss die Wirtschaft demokratisiert werden. Denn
eine Demokratie funktioniert nur dann, wenn sie die Ziele auch gegenüber wirtschaftlicher Macht durchsetzen kann. Staatliche Hilfen dürfen nur im Tausch gegen entsprechender Eigentumsanteile und Entscheidungsrechte der öffentlichen Hand und Belegschaften vergeben werden. Private Banken müssen vergesellschaftet werden, der Finanzsektor der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. Den privaten Bankensektor in die öffentliche Hand überführen, und, entsprechend den Sparkassen, auf das Gemeinwohl verpflichtet werden.
Viele Menschen haben zu Recht Bedenken, das Grundgesetz zu überarbeiten und zu verändern. Denn viele spüren, dass es sich bewährt hat. Jedoch sind Veränderungen hin zu mehr Bürgerbeteiligung, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit keine Beschneidungen oder eine Abwertung des Grundgesetzes, sondern moderne Weiterentwicklungen für ein modernes Gesellschaftsmodell. Denn nur wer sich ändert, bleibt sich treu!«

Wahlkreis

248. Bad Kissingen

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