Dr. Thomas Portz, CDU
Wir haben die Kandidatinnen und Kandidaten gefragt: Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?
»Als Politikwissenschaftler und Historiker kann ich mir eine Ausweitung plebiszitärer Elemente auch auf Bundesebene gut vorstellen. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Erweiterung der europäischen Union oder um materielle Änderungen an den EU-Verträgen geht.
Einige Politikfelder, wie etwa die Entscheidung über Steuern, Verteidigung oder auch populistisch leicht zu manipulierender Fragestellungen im Justizbereich, wie etwa die Frage nach der
Einführung der Todesstrafe, können jedoch nicht Gegenstand von Volksentscheiden sein.
Auch eine Direktwahl des Bundespräsidenten oder des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin durch die Bürgerinnen und Bürger lehne ich ab. Dies würde innerhalb der staatlichen Gewaltenteilung eine Balanceverschiebung hin zu diesen Funktionsträgern und weg vom Deutschen Bundestag bedeuten. Aufgrund der Erfahrung mit Präsidialdemokratien, wie wir sie in Deutschland gemacht haben, möchte ich dies nicht.
Andererseits, und *ich vermute, dass ich der einzige Kandidat bin, der dies so sieht bzw. explizit hervorhebt, *kann ich mir vorstellen, auch Bürgerinnen und Bürger, die keiner Partei angehören, an der Aufstellung der Kandidaten für die Bundestagswahl in den Wahlkreisen oder aber auch an der Aufstellung der Landtags- und Kommunalwahlkandidaten teilnehmen zu lassen. Hierzu finden Sie auch etwas auf meiner Website. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.«

