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23.07.2010
76 Prozent der Deutschen für bundesweite Volksabstimmung
Nur jeder Fünfte (21 Prozent) ist der Ansicht, dass die politischen Entscheidungen, wie bisher, von gewählten Abgeordneten getroffen werden sollen.
Eine knappe Mehrheit (52 Prozent) glaubt, dass Bundeskanzerlin Angela Merkel (CDU) die schwarz-gelbe Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode führen wird. 42 Prozent bezweifeln, dass die Koalition bis zur nächsten Bundestagswahl hält.
14.07.2010
Bundesweite Volksabstimmung von SPD und Linke gefordert - CDU dagegen
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), hat heute den Bestrebungen von SPD und Linke für bundesweite Volksabstimmungen mit folgenden Argumenten eine Absage erteilt:
"Volksentscheide sind hochproblematisch unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes, weil sie keine Kompromisse zulassen und damit auch keinen Interessenausgleich in der Bevölkerung".
Das stimmt nicht: Unser Vorschlag sieht vor, dass man nach der Volksinitiative (erste Stufe, 100.000 Unterschriften) einen Kompromiss mit dem Bundestag aushandeln kann. Lehnt der ab, wird das Volksbegehren eingeleitet (zweite Stufe, 1 Million Unterschriften). Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kann der Bundestag den Vorschlag übernehmen oder auch einen Alternativvorschlag ausarbeiten. Der wird dann beim Volksentscheid (dritte Stufe) den Bürgern mit zur Abstimmung vorgelegt. Man kann sich an der Urne also zwischen zwei Vorschlägen entscheiden.
Es gibt im gesamten Verfahren, das rund eineinhalb Jahre dauert, also wiederholt die Möglichkeit, Kompromisse zu schließen oder Alternativen vorzuschlagen. Altmaiers Argument ist nicht stichhaltig.
Zum Minderheitenschutz: Wenn bundesweite Volksentscheide eingeführt würden, wären dabei die gleichen Rahmenbedingungen zu beachten, wie für Parlamentsentscheidungen. Das Volk könnte nicht mehr entscheiden als die Parlamentarier und müsste sich genauso an die Grundrechte und die Europäische Menschenrechtscharta halten. Minderheitenschutz wäre nicht mehr oder weniger gewährleistet als jetzt.
Altmaier hat außerdem behauptet, dass bundesweite Volksabstimmungen einer Selbstentmündigung der Politik gleichkämen, weil diese dann der Notwendigkeit von Entscheidungen ausweiche und sie stattdessen zufälligen Mehrheitsentscheidungen überlasse.
Der Souverän im Staat ist laut Grundgesetz der Bürger. In Artikel 20 steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt." Es geht also nicht um eine Entmündigung der Politik, sondern darum, dass wir als mündige Bürger unser verfassungrechtlich verbrieftes Recht auf Abstimmungen ausüben dürfen.
Zu den angeblich "zufälligen" Mehrheitsentscheidungen: Ein bundesweiter Volksentscheid, der von unten initiiert wird, bedeutet viel Arbeit. Eine Initiative muss erfolgreich die ersten zwei Hürden nehmen (Volksinitiative mit 100.000, Volksbegehren mit 1 Million Unterschriften). Dann muss im Volksentscheid auch noch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zustimmen. Vor der Abstimmung erhält jeder Haushalt ein Abstimmungsheft, in dem die Pro- und die Contra-Seite ihre Argumente in gleichem Umfang darstellt. Insegsamt dauert das ganz zirka eineinhalb Jahre. Wenn dann zu guter Letzt das Volk in einer bundesweiten Abstimmunge entscheidet - was ist daran zufällig?
Wer Bürgerinnen und Bürgern die Fähigkeit zu vernünftigen Entscheidungen abspricht, der muss sich die Frage gefallen lassen, wie er Wahlen rechtfertigt. Wer gegen die Souveränität der Menschen, gegen ihr Entscheidungsrecht argumentiert, arguemntiert gegen die Demokratie an sich. In Artikel 20 GG steht eben nicht: "Alle Staatsgewalt geht von Politikern aus."
30.06.2010
Brandenburger SPD für bundesweite Volksabstimmung
Sie sollen eine Gesetzgebungsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in die Gesetzgebungsverfahren des Bundes einbringen.
Außerdem sollen Fraktion und Landesregierung bei anderen Fraktionen und Landesregierungen aktiv um Unterstützung der Gesetzesinitiative werben.
18.03.2010
Präsident des Bundesverfassungsgerichts für Volksabstimmung
Der Verein Mehr Demokratie begrüßt Voßkuhles Eintreten für mehr Bürgerbeteiligung auf Bundesebene. „Etliche Verfassungsrichter und nun auch der Präsident der angesehensten deutschen Rechtsinstanz sprechen sich für bundesweite Volksabstimmungen aus“, so Daniel Schily, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Die Erkenntnis, dass die Bürger bei wichtigen politischen Entscheidungen nicht mehr länger außenvorbleiben sollten, setzt sich langsam auch in den höchsten Gremien durch.“
Neben Voßkuhle sehen auch die ehemaligen und amtierenden Verfassungsrichter Johannes Masing, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Gertrude Lübbe-Wolff und Jutta Limbach eine stärkere Einbindung der Bürger bei politischen Grundsatzfragen als unumgänglich an.
„Im Idealfall sollten Volksabstimmungen natürlich von den Bürgern selbst angestoßen werden“, erläutert Schily. „Aber auch obligatorische Volksentscheide zu Grundgesetzänderungen, wie sie Voßkuhle fordert, wären ein Riesenschritt in Richtung Bürgermacht und weg von der Politikverdrossenheit.“ Langfristig führe kein Weg an der Einbeziehung der Bürger auch in bundespolitischen Fragen vorbei.
Mehr Demokratie fordert seit über 20 Jahren von unten initiierte Volksbegehren und -entscheide sowie obligatorische Referenden bei Verfassungsänderungen. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nötig, die bisher von CDU und CSU verhindert wird.
Stellungnahmen von Verfassungsrichtern und Politikern zur Direkten Demokratie
15.02.2010
Mehr Demokratie und Petra Pau fordern Volksabstimmungen
Die Verlängerung der Legislatur kommt einer Einschränkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger gleich. Statt vier würden die Wähler dann fünf Jahre auf der politischen Zuschauerbank sitzen - ohne die Möglichkeit, selbst Politik zu gestalten. Mehr Demokratie spricht sich deshalb grundsätzlich gegen eine Verlängerung der Legislatur aus. Sollte sie dennoch durchgesetzt werden, ist ein Ausgleich der geschmälerten Mitwirkungsrechte durch die Einführung bundesweiter Volksentscheide unabdingbar (Pressemitteilung von Mehr Demokratie).
Petra Pau plädiert für deutschlandweite Volksabstimmungen, da sie dem Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber der parlamentarischen Demokratie etwas entgegensetzen könnten (Pressemitteilung Petra Pau).
02.02.2010
Volksabstimmung über Atomkraftwerke?
Vor über 20 Jahren war Italien das erste Land in Europa, das den Ausstieg aus der Atomkraft vollzog - per Volksentscheid. 1987 entschieden sich die Italiener gegen Atomkraftwerke, auch als Reaktion auf das Reaktorunglück von Tschernobyl. Drei bestehende Werke wurden geschlossen, ein viertes nie fertiggestellt.
Nun kommt das Thema Atomkraft wieder auf die Tagesordnung. Die Regierung Berlusconi will den Volksbeschluss aufheben und neue Reaktoren in Italien bauen. Das ruft Widerstand in Bevölkerung und Politik auf den Plan. Die Grünen möchten ein Referendum initiieren, um die Rückkehr zur Atomkraft zu verhindern.
Um ein Referendum einzuleiten, sind eine halbe Million Unterschriften notwendig. Die Chancen dafür stehen gut. Bei der Volksabstimmung selbst müssen dann mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten an die Urne treten. Nur dann ist das Abstimmungsergebnis auch gültig.
In Deutschland ist der bundesweite Volksentscheid leider nicht möglich. Seit über 60 Jahren blockiert die CDU/CSU deren Einführung.
Fordern Sie Volksentscheids-Gegener zum Einlenken auf: Abgeordnete anschreiben.
Volksabstimmungen führen übrigends nicht zwingend zu einem "Nein" zu Atomstrom. Im Gegenteil: Eine Analyse der Abstimmungen in der Schweiz zeigt, dass entsprechende Vorlagen teils angenommen, teils aber auch abgelehnt werden. Eine Zusammenstellung über die Abstimmungen finden Sie hier (PDF, S. 6).
14.12.2009
Diskussion zur Direkten Demokratie im HR2-Podcast
Hillgruber als Gegner bundesweiter Volksentscheide und Heußner als Befürworter der Direkten Demokratie diskutieren mit Hörern darüber, welche Schlüsse sich aus dem Schweizer Minarett-Volksentscheid und den derzeit in Deutschland laufenden Volksbegehren ziehen lassen.
Hier finden Sie die Sendung HR 2 kontrovers vom 7.12. zum Nachören.
09.12.2009
Schweizer Minarett-Volksabstimmung: Diskussionen halten an
Immer wieder betonen Politiker und Journalisten, Direkte Demokratie können nicht ohne Berücksichtigung bestimmter rechtlicher Normen stattfinden. Nicht immer bleibt die Kritik sachlich. So verstieg sich etwa Bundestagspräsident Norbert Lammert zu der Aussage, das Verständnis vom Volk als letzter Legitimationsinstanz könne eine «gewaltige und gewalttätige Dampfwalze werden».
Ausgewogene und unaufgeregte Kommentare wie der von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung fallen da positiv auf.
Wie auch immer man zum Ergebnis der Volksabstimmung steht, ein Positives hat sie auf jeden Fall: Direkte Demokratie ist so intensiv im Gespräch wie selten zuvor. Die Debatte rund um Europa und das Minarett-Verbot im Berliner Haus der Kulturen der Welt fand dementsprechend große Resonanz in den Medien.
Die NZZ zur Diskussion.
Die FAZ zur Diskussion.
Die Frankfurter Rundschau zur Diskussion.
30.11.2009
Moschee-Bürgerbegehren in Deutschland blieben erfolglos
In Deutschland etwa sind Bürgerbegehren gegen den Bau von Moscheen oder Minaretten erfolglos geblieben. Bürgerbegehren in verschiedenen Orten sind danach im Sande verlaufen.
Klar gescheitert ist zum Beispiel ein Bürgerbegehren der rechtsextremistischen Vereinigung „Pro Köln“ gegen den Bau einer Moschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld. Ein Drittel der 2007 eingereichten Unterschriften waren ungültig, das für einen Bürgerentscheid notwendige Quorum wurde deshalb nicht erreicht. Ein ebenfalls von „Pro Köln“ gestartetes Begehren gegen eine Moschee im Stadtteil Porz wurde daraufhin aufgegeben. In Berlin-Heinersdorf wurden gleich zwei Bürgerbegehren wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit und Rechtswidrigkeit für unzulässig erklärt.
Ähnlich erging es weiteren Bürgerbegehren in Bayern und NRW. Derzeit laufen noch Initiativen in Dortmund, Gelsenkirchen und München. Die hierfür notwendigen Unterschriften konnten bisher aber nicht beigebracht werden. Im hessischen Schlüchtern fand der Bau einer Moschee sogar die Zustimmung der Wähler. 2002 hatten dort 53 Prozent der Abstimmenden in einem Bürgerentscheid für ein islamisches Gebetshaus votiert.
Mehr Demokratie warnt davor, die direkte Demokratie selbst für die Existenz solcher Bürgerbegehren oder für das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung verantwortlich zu machen. „Volksentscheide sind immer nur ein Spiegel der Gesellschaft“, erklärt Bundesvorstandssprecher Daniel Schily. Sie gäben wie Wahlen nur die politischen Einstellungen der Bürger wieder, seien aber nicht Ursache der Probleme.
23.11.2009
Sigmar Gabriel (SPD) will bundesweite Volksentscheide: "Keine Angst vor dem Volk"
SPD-Chef fordert mehr Mitbestimmung auf Bundesebene
Um bundesweite Volksentscheide im Grundgesetz zu verankern, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nötig. Auf www.volksentscheid.de sprechen sich rund 63 Prozent der Bundestagsabgeordneten für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen aus. In den Reihen der SPD stehen drei Volksentscheids-Gegnern 143 Befürworter gegenüber. Auch bei der FDP sind die Befürworter mit 88 zu fünf deutlich in der Überzahl. Grüne und Linke treten geschlossen für mehr Demokratie auch auf Bundeseben ein. Bisher scheitert die Zweidrittel-Mehrheit an der CDU/CSU: 220 Abgeordnete sind gegen, 19 Abgeordnete für bundesweite Volksentscheide.
Artikel in der WELT


Direkte Demokratie muss nicht im Widerspruch zur friedlichen Koexistenz der Kulturen stehen. Foto aufgenommen in Istanbul während der Democracy in Motion-Tour von Michael von der Lohe. 

