Direkte Demokratie in Berlin gestärkt
Das Urteil war zu Stande gekommen, da der Senat zwei Volksbegehren abgelehnt hatte - eines zur Verbesserung der Betreuung in Kindertagesstätten und eines zur Veröffentlichung der Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe.
Volksbegehren dürfen laut Verfassungsgerichtsurteil nun zwar in den Landeshaushalt eingreifen, jedoch nicht in den Haushalt des laufenden Jahres. Das Kita-Volksbegehren betrifft künftige Haushaltspläne und ist damit zulässig.
Das Abgeordnetenhaus kann die Volksbegehren nun innerhalb von vier Monaten übernehmen. Tut es dies nicht, müssen die Initiativen in vier Monaten knapp 200.000 Unterschriften sammeln, um den Volksentscheid möglich zu machen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts legt außerdem fest, dass Volksbegehren nur in bestimmten Fällen im Vorhinein eingehend auf Zulässigkeit geprüft werden können. Dies bewertet mehr Demokratie kritisch. Denn im ungünstigsten Falle könnten Initiativen erst nach einem Volksentscheid als unzulässig erklärt werden, dann, wenn der Aufwand des dreistufigen Prozesses von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid bereits betrieben wurde.

