Koalitionsvertrag: Nahe am demokratischen Totalausfall
Über Zweidrittel der Abgeordneten im neu gewählten Bundestag sprechen sich für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene aus - ebenso mehr als Zweidrittel der Bundesbürger.
"Die Kluft zwischen Parlaments- und Bevölkerungsmeinung und neu gewählter Regierung hat sich mit diesem Vertrag deutlich vergrößert", sagt Efler.
Zwar wurde im Koalitionsvertrag eine Änderung des Petitionsrechts vereinbart, die bei Massenpetitionen eine Behandlung im Plenum des Bundestages vorsieht:
"Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen." (Koalitionsvertrag, S. 102)
Diese Formulierung ist jedoch angesichts der mangelnden Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene zu kurz gesprungen. Bürgerinnen und Bürger bleiben auch die nächsten vier Jahre bei wichtigen Themen wie Arbeit, Wirtschaft, Finanzen und Umwelt von politischer Teilhabe ausgeschlossen.
Die FDP hatte noch vor Kurzem in ihrem Wahlprogramm erklärt, bundesweite Volksabstimmungen einführen zu wollen. Dieser Erklärung ist sie im Laufe der Koalitionsverhandlungen leider nicht nachgekommen.

