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Kita-Volksbegehren erfolgreich – Direkte Demokratie erfolgreich

Heute hat der Berliner Senat das Volksbegehren Kitakinder der LEAk-Initiative anerkannt und entschieden, die Forderungen in einem Stufenplan weitestgehend zu realisieren.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der Berliner direkten Demokratie, dass die Inhalte eines beantragten Volksbegehrens schon nach der ersten Stufe (Antrag auf Volksbegehren) von der Regierung übernommen werden. Dies ist allerdings nicht auf direktem Wege geschehen. Zunächst hatte der Senat das Begehren im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt. Erst eine Verfassungsklage verhalf der Initiative zu ihrem Recht: Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte das Begehren am 6. Oktober für zulässig (News zum Urteil).

„Die weitgehende Übernahme der Forderungen des Kita-Volksbegehrens durch den Senat ist nicht nur ein Erfolg für die Initiative, sondern auch ein Erfolg für die Direkte Demokratie selbst“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Erst die Reform des Volksabstimmungsgesetzes 2006, von Mehr Demokratie maßgeblich angeschoben, hat das möglich gemacht. Seitdem können direktdemokratische Instrumente fruchtbarer und effektiver genutzt werden.

Bereits bei der Unterschriftensammlung zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens erreichte die Initiative mit über 66.000 Unterschriften ein Rekordergebnis. „Das zeigt den großen Einsatz der Bürger, sich an Volksbegehren zu beteiligen. Direkte Demokratie stellt eine Gegenkraft zur zunehmenden Politikverdrossenheit dar“, erläutert Michael Efler.

Das Kita-Volksbegehren ist zudem beispielhaft dafür, dass die Finanz-Schätzung der Initiative weitaus genauer ausfällt als die des Senats. Die LEAK war in ihrem Antrag von Investitionen von jährlich 95,9 Millionen Euro ausgegangen, der Senat rechnete mit 212 Millionen Euro. Die heute vom Senat veröffentlichte Summe von maximal 72,8 Millionen pro Jahr liegt nun sogar deutlich unter der Kalkulation der Initiative. Auch aus dieser Perspektive hat sich das Verfahren des Volksbegehrens also bewiesen und bekräftigt, dass der erste Ablehnungsbescheid des Senats unzulässig war.

Für Berlin bedeutet der heutige Beschluss, dass in den nächsten vier Jahren unter anderem rund 2000 zusätzliche ErzieherInnen in den Kindertagesstätten eingestellt werden sollen.