Starnberg (Wahlkreis 224)
Zur Bundestagswahl 2009 bewarben sich in diesem Wahlkreis folgende Direktkandidat/innen um ein Mandat im Bundestag. Im Vorfeld der Wahl verteilte Mehr Demokratie ein Flugblatt (PDF) mit den Kandidaten-Meinungen zum Volksentscheid.
Die angegebenen Kandidat/innen sind in den Bundestag gewählt worden und haben nun die Möglichkeit, den bundesweiten Volksentscheid Realität werden zu lassen.
Deutschlandweite Volksbegehren und Volksentscheide, ja oder nein?
Direkt in den Bundestag gewählt (Erststimme):
Ilse Aigner, CSU
»Ich halte Volksentscheide auf Bundesebene für wenig praktikabel. Denn hier geht es um sehr komplexe Sachverhalte. Darum konzentriert sich jeder Abgeordnete auf jeweils ein bestimmtes thematisches Gebiet, um hier die gesetzgeberische Arbeit inhaltlich zu begleiten. In Europa brauchen wir dagegen Volksentscheide, wenn es z. B. um den Beitritt eines neuen Landes geht.«
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Die Kandidatin ist nur für von oben angesetzte Volksentscheide zu wenigen Themen, aber gegen vom Volk initiierte bundesweite Volksbegehren und Volksentscheide.
Über die Parteienliste im Bundestag:
Klaus Barthel, SPD
»Die Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene ist überfällig. Instrumente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide haben sich auf kommunaler Ebene bewährt. Deshalb unterstütze ich die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auch auf Bundesebene, ich werde mich für eine Umsetzung stark machen.«
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP
»Die FDP fordert seit über zehn Jahren, dass mehr Elemente direkter Demokratie verankert werden. Die FDP ist für die Direktwahl der kommunalen Mandatsträger, für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf der kommunalen Ebene. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide können unsere Demokratie nachhaltig bereichern: fangen wir damit endlich an!«
Nicht im Bundestag vertreten:
Sieglinde Knöchner, Die Linke
»Der Volksentscheid auf Bundesebene ist eine entscheidende Möglichkeit, den Willen des Volkes zu formulieren. Die Staatsgewalt vom Volke ausgehen zu lassen ist ein verankertes Recht in unserem Grundgesetz, so ist es im Art. 20 postuliert. Für dieses Recht stehe ich ein.«
Karl Bär, Bündnis 90/Die Grünen
»Ich bin für die Einführung bundesweiter Volksinitiativen, -begehren und - entscheide. Die BürgerInnen sollen direkt abstimmen können, wenn sie wollen. Aber: Die direkte Demokratie darf nie die Freiheits- und Schutzrechte von Minderheiten beschneiden.«

